Methodik
Die Berechnung der Zentralitätskennziffern erfolgt aus den Indexwerten der Einzelhandelsrelevanten Kaufkraft und des Einzelhandelsumsatzes (Umsatzkennziffer):
Beispiel Gemeinde X:
- Einzelhandelsumsatz-Index (Umsatzkennziffer): 387,5 (Deutschland = 100)
- Index Einzelhandelsrelevante Kaufkraft: 90,6 (Deutschland =100)
- Zentralitätskennziffer: (387,5 / 90,6) *100 = 427,7
Beim Einzelhandelsumsatz werden die Einkäufe am Einkaufsort (PoS) der Konsumenten erfasst, da hier die im örtlichen Einzelhandel getätigten Umsätze gemessen werden. Für die Ermittlung wird als Definition der im stationären Einzelhandel erzielte Umsatz zu Endverbraucherpreisen, inklusive Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien, zugrunde gelegt. Internet- und Versandhandel und Einzelhandel mit Kfz, Krafträdern sowie Tankstellen sind nicht enthalten.
Bei der Einzelhandelsrelevanten Kaufkraft ist auch der Online- und Versandhandel enthalten, was impliziert, dass die Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in Summe höher ist als der Einzelhandelsumsatz und somit tendenziell mehr Gebiete Kaufkraftabflüsse als -zuflüsse verzeichnen. Die Bedeutung des Online-Handels führt in Konsequenz dazu, dass alle Städte mit einer Einzelhandelszentralität von nicht mehr als ca. 114,6 (Stand: 2026) einen Kaufkraftabfluss verzeichnen.
Daher wird seit 2020 zusätzlich die Kaufkraftbindungsquote (in Prozent) ausgewiesen. Diese bezieht sich auf die Absolutbeträge in Euro und damit die absolute Fähigkeit eines Gebietes, die Einzelhandelsrelevante Kaufkraft der Bevölkerung des eigenen Gebietes und anderer Gebiete innerhalb des eigenen Gebietes zu binden. Gebiete mit einer Kaufkraftbindungsquote von über 100% erzielen höhere Kaufkraftzuflüsse als -abflüsse, Gebiete unter 100% mehr Kaufkraftabflüsse an andere Gebiete und/ oder den Onlinehandel.